Scheidung Fachanwalt Wellmann

Ich unterstütze Sie persönlich durch meine langjährige
Erfahrung und besonderen Kenntnisse

Die Ehewohnung stellt den Lebensmittelpunkt der Eheleute dar.
Im Einzelfall ist anhand von Billigkeitskriterien die Weiternutzung
durch einen oder beide Eheleute zu regeln.

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Ehewohnung und Wohnungszuweisung nach der Trennung

Im Falle einer Ehescheidung kommt man meist nicht um die Frage herum, wie der während der Ehe noch gemeinsam genutzte Wohnraum und Haushalt aufgeteilt wird. Die Frage der Ehewohnung bzw. unter Umständen deren Zuweisung an einen Ehegatten durch ein Gericht umfasst die tatsächliche Nutzung der Wohnung nach de Trennung. Die Eigentumsverhältnisse der Ehepartner bleiben zunächst unangetastet.

Die Ehewohnung und Überlassung wegen unbilliger Härte

Der Begriff der Ehewohnung an sich bezeichnet dabei nicht immer eine Wohnung, sondern meint den gemeinsamen Wohnraum der Ehegatten. Ganz gleich, ob Miet- oder Eigentumswohnung, Haus oder Bungalow - die Art der Immobilie spielt dabei keine Rolle.

Im Familienrecht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass vor der Scheidung beide Ehegatten ein gleiches Besitzrecht, das heißt Anspruch auf die Nutzung der Räumlichkeiten der Ehewohnung haben.

Falls der Ehegatte noch während des Scheidungsverfahrens aus der Ehewohnung ausgewiesen werden soll, muss ein schwerwiegender Grund vorliegen. Dazu zählen beispielsweise die Zerstörung der Wohnungseinrichtung, Drogen- und Alkoholkonsum oder Gewalt gegenüber den gemeinsamen Kindern oder dem Ehegatten (unbillige Härte).

Haben Sie Fragen zum Thema Ehewohnung? Wünschen Sie eine Beratung zur Nutzungsüberlassung bei unbilliger Härte? Als Fachanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wohnungszuweisung bei Scheidung der Ehegatten

Sollte im Hinblick auf die Zeit das Getrenntleben nach der Scheidung kein Ehegatte dem anderen die Ehewohnung für den alleinigen Gebrauch überlassen wollen, kann durch eine Anordnung des Familiengerichts die Zuweisung erfolgen.

Noch während das Verfahren der Scheidung läuft, kann bereits ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung beim Gericht gestellt werden. Die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten erfolgt nach den besonderen Umständen des Einzelfalls.

Maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichtes hat auch die Zumutbarkeit der Suche nach einer Ersatzwohnung. Zumeist verbleibt der Ehegatte in der Wohnung, der auch die Kinder zukünftig betreuen soll.

Wohnungszuweisung an den Nichtmieter

Wird die Wohnung derjenigen Person zugewiesen, die nicht der Mieter oder Eigentümer der Ehewohnung ist, kann die weitere Überlassung oder ein neues Mietverhältnis zur alleinigen Nutzung durch gerichtlichen Beschluss begründet werden.

Jeder Fall der Wohnungszuweisung muss individuell betrachtet werden, weshalb Sie bei Uneinigkeit mit Ihrem Ehepartner anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen sollten. Meine Unterstützung biete ich Ihnen auch für Fragen zum Recht der Scheidung, Unterhalt für Kinder und Ehegatten oder Versorgungsausgleich.

Als Rechtsanwalt in Berlin bin ich vor allem im Bereich Familienrecht Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee tätig. Gern können Sie einen Termin mit meinem Büro vereinbaren!

Autor: Anwalt Wellmann