Ehevertrag: Beratung in Berlin
Durch einen Ehevertrag werden zwischen den Partnern die wichtigsten familienrechtlichen Folgen der Ehe geregelt. Entsprechend den persönlichen Lebensumständen besteht die Möglichkeit der individuellen Regelung, der Ergänzung oder des Ausschlusses bestimmter Rechtsfolgen für die Zeit des Zusammenlebens und den Fall der Trennung.
Für eine allgemeine Beratung in Berlin zum Thema Ehevertrag und rechtlichen Beistand bei Konfliktfällen im Familienrecht Prenzlauer Berg können Sie sich gern bei mir melden.
Der Ehevertrag als gemeinschaftliche Absicherung
Für individuelle Vereinbarungen ist ein solcher Vertrag durchaus sinnvoll, besonders wenn Vermögen vorhanden ist oder eine Selbständigkeit besteht.
Vor Abschluss eines Ehevertrages ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht empfehlenswert. Vereinbarungen können sowohl vor als auch zu jedem Zeitpunkt während der Ehe abgeschlossen werden. Sollte sich die gemeinsame Situation der beiden Parteien verändern, beispielsweise durch ein gemeinsames Kind, können die Regelungen im Ehevertrag jederzeit angepasst werden. Die notarielle Beurkundung ist vom Gesetz vorgesehen und essentiell, damit der Vertrag wirksam werden kann.
Inhaltlicher Umfang des Ehevertrags
Das Erstellen eines Ehevertrages ist freiwillig und darf im Falle einer Scheidung nie zu einer unangemessenen Last für eine der Parteien führen. Im Ehevertrag werden vor allem der eheliche Güterstand, ein möglicher Versorgungsausgleich nach einer Trennung oder Scheidung sowie Fragen zum Unterhalt geregelt.
Für den Fall, dass die Ehepartner keinen Vertrag geschlossen haben, sieht das Gesetz die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft als Zugewinngemeinschaft an. Das heißt, dass die Güter und das Vermögen der Partner während der Ehe getrennt bleiben, aber bei einer Scheidung ein Ausgleich zugunsten der wirtschaftlich schlechteren Partei stattfindet.
Als individuelle Bestimmung kann im Ehevertrag die komplette Gütertrennung vorgesehen sein, damit im Fall der Scheidung der Ausgleich ausbleibt. Ebenso ist die Gütergemeinschaft möglich, bei welcher die Güter der jeweiligen Partner ein gemeinsames Eigentum bilden. Beide Optionen haben verschiedene Vor- und Nachteile, zu welchen ich Sie gern berate, damit Ihr Ehevertrag den Vorstellungen beider Parteien entspricht.
Tipps zum Ehevertrag von Ihrem Fachanwalt aus Berlin
Unternehmer und Selbstständige sollten unbedingt für den Fall der Trennung vorsorgen, da sie anderenfalls ihrer Einkommensquelle aufgrund von Ausgleichforderungen verlustig werden können.
Bei Familienunternehmen kann in einem Ehevertrag außerdem geregelt werden, ob und wie der Partner durch die Erbfolge zur Weiterführung des Betriebs befähigt sein soll oder nicht.
Der Vertrag regelt zusätzlich den nachehelichen Ehegatten- und Kindesunterhalt. Aufgrund des seit Anfang 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechtes ist es insbesondere für den kinderbetreuenden Partner von allerhöchster Wichtigkeit für seine finanzielle Absicherung zu sorgen. Anderenfalls könnte er gezwungen sein, neben der Kinderbetreuung einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Veränderungen von gesetzlichen Regelungen zum Sorgerecht für Kinder sind nur bedingt möglich, weil hier bei Streitigkeiten im Einzelfall im Sinne des Kindeswohles entschieden werden muss.
Durch den Bundesgerichtshof und dessen Entscheidungen kommt es immer wieder zur Abänderung von Gesetzen, einschränkenden Klauseln oder der Unwirksamkeit von Gesetzen. Um einen gültigen, rechtlich einwandfreien und zu Ihrer Situation passenden Ehevertrag für Sie und Ihren Ehegatten zu erstellen, biete ich Ihnen meine Unterstützung an.
Ihr Anwalt Familienrecht Berlin
Autor: Anwalt Wellmann