Anwalt für Sorgerecht Berlin
Der Begriff Sorgerecht bezeichnet im Familienrecht die Berechtigung, über die Kindesbelange zu entscheiden. Dies betrifft sämtliche Lebensbereiche des Kindes, wie zum Beispiel Gesundheit, Aufenthaltsort, Schule und Verlauf der Ausbildung, Vermögen, Religion usw.
Im Normalfall teilen sich beide Eltern das Sorgerecht und entscheiden durch die gemeinsame Einigung über die Erziehung zum Wohle des Kindes. Eltern sollten dabei bedenken, dass es sich hierbei nicht um ihre eigenen Konflikte dreht, sondern ausschließlich die elterliche Sorge um die Kinder im Vordergrund steht.
Das Sorgerecht während und nach der Ehe
Zum Wohl des Kindes gehört der Umgang mit beiden Elternteilen, was insbesondere bei getrennt lebenden Elternteilen oftmals zu Konflikten führen kann.
Verheiratete Eltern haben immer das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung verbleibt es hierbei. Erst wenn sich Vater und Mutter über eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung nicht einigen können, ist eine gerichtliche Entscheidung notwendig.
Hier schreitet das Familiengericht ein, um herauszufinden, welche Möglichkeit für das Kindeswohl am besten ist.
Zu solch bedeutenden Entscheidungen zählen im Familienrecht Bestimmungen über die Religionszugehörigkeit, die Schullaufbahn bzw. Schulwechsel, schwerwiegende medizinische Eingriffe oder die Anlage sowie Verwendung des Vermögens des Kindes.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin stehe ich meinen Mandanten gern zur Seite, wenn Sie die Interessen ihres Kindes zu dessen Wohl vertreten möchten.
Regelung des Sorgerecht bei unverheirateten Elternteilen
Unverheiratete Eltern können und sollten die gemeinsame Sorge erklären. Dies erfolgt zum Beispiel beim Jugendamt oder dem Notar. Mangels gemeinsamer Erklärung hat nach der derzeitigen Gesetzeslage die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht.
Allerdings wurde der Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht aufgerufen, eine Neuregelung diesbezüglich zu erlassen - diese wurde im Jahre 2013 umgesetzt. Jetzt kann auch der nicht verheiratete Kindesvater beim Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen, um eine Gleichstellung zu bewirken.
Erfolgt eine Trennung der Elternteile, ohne dass das gemeinsame Sorgerecht besteht, dann behält die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sollte der Kindesvater im Nachhinein das Sorgerecht für das Kind beantragen, kann dies nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen. Verweigert sie das gemeinsame Sorgerecht, entscheidet auf Antrag das Familiengericht.
Falls Sie solche oder ähnliche Ansprüche vor Gericht durchsetzen möchten oder lediglich eine Beratung wünschen, stehen ich als Rechtsanwalt und meine Kanzlei gern zur Verfügung. Wir sind spezialisiert auf Fälle im Familienrecht und haben jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln können.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und gemeinsame Bestimmungen
Derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, kann über die Alltagsangelegenheiten allein entscheiden. Hierzu zählen die Sachverhalte des täglichen Lebens, zum Beispiel Essgewohnheiten, Fernseh-, PC- oder Schlafzeiten. Das Familiengericht kann in diesem Fall ebenfalls Einschränkungen oder Ausschlüsse des Alleinentscheidungsrechts veranlassen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet sein sollte.
Sorgerecht ist nicht gleich Umgangsrecht
Das Sorgerecht ist inhaltlich vom Umgangsrecht zu trennen. Selbst wenn ein Elternteil z.B. nach einer Scheidung das Sorgerecht allein ausübt, bleibt das Umgangsrecht für den anderen Elternteil bestehen.
Grundsätzlich erfolgt durch eine Trennung der Eltern keine Änderung der Verhältnisse des Sorgerechts. Im Gegenteil zum Umgangsrecht ist es aber möglich, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält.
Haben Sie Fragen zum Thema Sorgerecht? Mit meinem Wissen und der Erfahrung als Rechtsanwalt im Familienrecht bin ich Ihnen gern behilflich, auch bei weiterführenden Themen z.B. als Anwalt für Kindesunterhalt. Für eine anwaltliche Unterstützung im gerichtlichen Prozess können Sie mich ebenfalls kontaktieren. Melden Sie sich bei mir, ihrem Fachanwalt für Familienrecht Berlin.
Autor: Anwalt Wellmann